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Ergänzende Hinweise zum Grundsteuerbescheid und Hebesätze ab 01.01.2025

Weiterführende Informationen zu Fragen und Verständnisproblemen bei der Grundsteuer

Viele Informationen zur Grundsteuerreform und den neuen Berechnungsgrundlagen erhalten Sie unter 

www.grundsteuer.bayern.de

Zudem können Sie sich an die Informations-Hotline zur Grundsteuer unter der Telefonnummer 089/30 70 00 77 wenden. 

Diese ist besetzt Montag, Donnerstag von 9.00 bis 16.00 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr. Es handelt sich um eine bayernweite Hotline, die im Zweifel keine Fragen beantworten kann, die den einzelnen Bürger und sein Grundstück und seinen konkreten Bescheid betreffen. 

Bei spezifischen Fragen zu Grundstücken, insbesondere zum Grundstücksmessbetrag oder den Grundsteueräquivalenzbeträgen, können sich Bürger unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich oder elektronisch an das Finanzamt Kaufbeuren mit Außenstelle Füssen wenden (per Brief, über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt, oder per Mail an poststelle.fa-kf@finanzamt.bayern.de).

Wenn sich gegenüber der ursprünglichen Grundsteuererklärung mittlerweile Änderungen ergeben haben, zum Beispiel Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen, ist dies über eine Änderungsanzeige dem Finanzamt mitzuteilen. Informationen finden sich hierzu auf der Webseite www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt “Anzeige von Änderungen”. Wer die Anzeige nicht über ELSTER online machen kann oder will, kann den amtlichen Vordruck sowohl als ausfüllbares PDF im Internet oder als handschriftlich ausfüllbaren Papierdruck, erhältlich in den Finanzämtern, nutzen.

Falls Sie feststellen, dass eine Berechnung nicht richtig sein sollte, so finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de unter “Nach Abgabe der Grundsteuererklärung - was passiert nun?”, dort unter “+ Sie sind der Meinung, Ihr Bescheid ist nicht richtig?” Hinweise zur Möglichkeit des Einspruchs bzw. zur Anzeige.