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Steueramt

Christine Haggenmüller

Telefon:08377 9201-21
E-Mail:kasse@vgem-unterthingau.bayern.de

Informationen zur Hundesteuer

Informationen zur Hundesteuer

1. Anmeldung zur Hundesteuer – wann muss ich meinen Hund anmelden?

Jeder über 4 Monate alte Hund ist steuerpflichtig und muss innerhalb eines Monats beim Steueramt angemeldet werden. Sie können dies schriftlich oder persönlich erledigen. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder in Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält.

2. Ich habe einen Kampfhund – muss ich zusätzlich etwas beachten?

Beim Steueramt ist der Hund, wie auch jeder andere Hund anzumelden. Zusätzlich muss die Hundehaltung durch das Ordnungsamt genehmigt werden.

3. Leider habe ich keinen Hund mehr… - was muss ich tun?

Änderungen sind schriftlich oder persönlich beim Steueramt abzumelden. Bei Besitzwechsel ist auch der Name und die Anschrift des neuen Besitzers anzugeben. Ebenso ist der Wegzug des Hundehalters aus dem Bereich der Verwaltungsgemeinschaft  mitzuteilen.

4. Wie viel Hundesteuer muss ich für meinen vierbeinigen Freund zahlen – und wann?

Die Hundesteuer ist vom Wohnort des Besitzers abhängig und jährlich zum 15. Mai zu entrichten.

*ermäßigt sind beispielsweise Jagdhunde mit Prüfung, Zuchthunde mit Zwingerbuch oder Hundehaltung in Einöden und Weilern.

Bestimmte Arten von Hundehaltung sind steuerfrei (z.B. Blindenhunde).

  Unterthingau Görisried Kraftisried
1. Hund 50,00 € 60,00 € 40,00 €
2. Hund 120,00 € 120,00 € 120,00 €
weitere Hunde 180,00 € 240,00 € 180,00 €
Ermäßigt* 25,00 € 30,00 € 20,00 €
Kampfhund 1.000,00 € 1.000,00 € 600,00 €

5. Wofür zahle ich die Hundesteuer?

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Im Gegensatz zu den Gebühren, für die die Bürger eine Gegenleistung von der Kommune erhalten, werden Steuern, so auch die Hundesteuer, ohne konkrete Gegenleistung erhoben. (So berechtigt die Hundesteuer auch nicht zur Verschmutzung öffentlicher Straßen. In § 22 der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung ist ausdrücklich untersagt, Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen.) Die Steuereinnahmen stellen den Beitrag der Allgemeinheit zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben dar. Mit der Hundesteuer werden auch ordnungspolitische Ziele verfolgt. Sie soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.

6. Muss mein Hund seine Hundemarke immer tragen?

Die Marke, die Sie für Ihren Hund erhalten, ist der sichtbare Nachweis, dass Ihr Hund ordnungsgemäß bei der VG Unterthingau gemeldet ist. Außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes muss der Hund die sichtbar befestigte und gültige Steuermarke tragen. Sollte zudem Ihr Hund einmal „verloren“ gehen, kann man ihn durch die Steuermarke wieder zu Ihnen zurückbringen. Grundsätzlich ist die Steuermarke für die Dauer der Hundehaltung gültig.

Hundesteueranmeldeformular zum Download

Informationen zur Zweitwohnungssteuer in Görisried

1. Was ist eine Zweitwohnung?

Unter einer Zweit- oder Nebenwohnung versteht man einen Wohnraum, in dem sich der Inhaber nicht dauernd, sondern nur vorübergehend aufhält. Wohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden kann.

2. Entstehung und  Ende der Steuerpflicht

Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr.

Die Steuerpflicht für ein Kalenderjahr entsteht am 1.Januar. Tritt die Zweitwohnungseigenschaft erst nach dem 1.Januar ein, so entsteht die Steuerpflicht mit dem ersten Tag des auf diesen Zeitpunkt folgenden Monats.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Zweitwohnungseigenschaft entfällt.

3. Festsetzung und Fälligkeit der Steuer

Die Gemeinde Görisried setzt die Steuer  für ein Kalenderjahr oder – wenn die Steuerpflicht erst während des Kalenderjahres entsteht – für den Rest des Kalenderjahres durch Bescheid fest. In dem Bescheid kann bestimmt werden, dass er auch für künftige Zeitabschnitte gilt, solange sich die Bemessungsgrundlagen und der Steuerbetrag nicht ändern.

Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig.

Endet die Steuerpflicht, so ist die zu viel gezahlte Steuer auf Antrag zu erstatten.

Download Formular Antrag auf Steuerbefreiung für das Steuerjahr 2024