Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, Verbände und Kommunen im Ostallgäu können für die vierte geplante Sitzung vom Entscheidungsgremium des bergaufland Ostallgäu e. V. bis spätestens 31. Oktober Projektbeschreibungen bei der Geschäftsstelle einreichen, um einen Zuschuss über das Förderprogramm LEADER zu beantragen.
Auch darüber hinaus können Projektideen in der Förderperiode 2023 - 2027 laufend eingebracht werden. Diese müssen mindestens einem Entwicklungs- und Handlungsziel der Strategie des Vereins dienen und den Förderbestimmungen von LEADER entsprechen. Die Geschäftsstelle beim Regionalmanagement des Landkreises berät und unterstützt bei der Förderung. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle ist empfehlenswert.
Nach Abstimmung mit der Geschäftsstelle werden die eingereichten Projektbeschreibungen Ende November dem Entscheidungsgremium des Vereins vorgestellt, das dann über die grundsätzliche Förderung über LEADER beschließt. Danach kann die Antragstellung beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Kempten erfolgen.
Gefördert werden kann in den Themenschwerpunkten Klima und Mobilität, Sozialer Zusammenhalt, Landwirtschaft, Umwelt und Natur sowie Wirtschaft, Bildung und Kultur sowie Tourismus. Dabei sind Fördersätze in der Regel von 30 bis 60 Prozent möglich. Die Förderung beträgt zwischen 7.000 Euro bis 250.000 Euro - in bestimmten Fällen auch mehr.
Weitere Informationen auf www.bergaufland-ostallgaeu.de sowie über Telefon 08342 911-687/-688 oder per E-Mail info@bergaufland-ostallgaeu.de.
Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, Verbände und Kommunen im Ostallgäu können für die vierte geplante Sitzung vom Entscheidungsgremium des bergaufland Ostallgäu e. V. bis spätestens 31. Oktober Projektbeschreibungen bei der Geschäftsstelle einreichen, um einen Zuschuss über das Förderprogramm LEADER zu beantragen.
Auch darüber hinaus können Projektideen in der Förderperiode 2023 - 2027 laufend eingebracht werden. Diese müssen mindestens einem Entwicklungs- und Handlungsziel der Strategie des Vereins dienen und den Förderbestimmungen von LEADER entsprechen. Die Geschäftsstelle beim Regionalmanagement des Landkreises berät und unterstützt bei der Förderung. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle ist empfehlenswert.
Nach Abstimmung mit der Geschäftsstelle werden die eingereichten Projektbeschreibungen Ende November dem Entscheidungsgremium des Vereins vorgestellt, das dann über die grundsätzliche Förderung über LEADER beschließt. Danach kann die Antragstellung beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Kempten erfolgen.
Gefördert werden kann in den Themenschwerpunkten Klima und Mobilität, Sozialer Zusammenhalt, Landwirtschaft, Umwelt und Natur sowie Wirtschaft, Bildung und Kultur sowie Tourismus. Dabei sind Fördersätze in der Regel von 30 bis 60 Prozent möglich. Die Förderung beträgt zwischen 7.000 Euro bis 250.000 Euro - in bestimmten Fällen auch mehr.